Nur eine Verjährung pro Pflichtverletzung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 2.2.2017 — Aktenzeichen: IX ZR 91/15 Sachverhalt Die Kläger hatten zu einem Festpreis von 1,3 Mio. DM die Sanierung ihres Hauses beauftragt. Den vereinbarten Fertigstellungstermin hielt die Auftragnehmerin nicht ein. Die Kläger beauftragten zunächst eine dritte Rechtsanwältin mit der Durchsetzung ihrer Rechte, insbesondere einer Vertragsstrafenregelung. Die Auftragnehmerin, eine GmbH, war bereits zahlungsunfähig. […]