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Hinterbliebenengeld XXVI: Nebeneinander von Schmerzens- und Hinterbliebenengeld

Hinterbliebenengeld- und Schmerzensgeldansprüche aufgrund eines Schockschadens haben dasselbe Ziel: Die Entschädigung der immateriellen Beeinträchtigung in Geld. Bestehen beide Ansprüche, ist jedoch einiges zu beachten.

Hinterbliebenengeld XXV: Seelisches Leid für Bemessung grds. unerheblich

Das seelische Leid ist bei der Bemessung grds. unerheblich. Hinterbliebenengeld kann daher auch z.B. Kleinkindern, Demenzkranken oder Menschen ohne kognitive oder emotionale Fähigkeit zugesprochen werden.

Hinterbliebenengeld XXIV: Zur Bemessung in Familienkonstallationen

Die Höhe des Hinterbliebenengeldes steht im Ermessen des Gerichts. Sie erfolgt neben den objektiven Bemessungskriterien auch nach Typisierungen.

Verkehrssicherungspflicht V: Erkennbare Sonnenschirmständer sind keine Gefahrenquelle

Fußgänger sind grds. verpflichtet, sich durch regelmäßige, beiläufige Blicke frühzeitig einen Überblick über den Untergrund, andere Verkehrsteilnehmer und mögliche Hindernisse zu verschaffen.

Keine Nutzungsausfallentschädigung für Porsche bei mittelklassigem Zweitwagen

Die Beeinträchtigung des Fahrvergnügens ist als subjektive Wertschätzung ein immaterieller und damit nicht zu ersetzender Schaden.

Verkehrssicherungspflicht III: Absicherung von Gefahrenstellen in Privatwohnungen

Eine Gefahrenstelle, die sich in einer wegen Bauarbeiten gesperrten Privatwohnung befindet, und die für die beteiligten Arbeiter offensichtlich und bekannt ist, braucht nicht abgesichert zu werden.

Verkehrssicherungspflicht II: Gullydeckel sind grds. keine Gefahrenquelle

Verkehrsteilnehmer haben grds. die Straßen- und Wegeverhältnisse, die sie vorfinden, hinzunehmen und sich frühzeitig darauf einzustellen.

Mietrecht: Keine Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung ohne Wohnungsbesichtigung

Besichtigt ein Mietinteressent eine Wohnung nicht, kann er auch nicht über den Zustand der Wohnung arglistig getäuscht werden. Eine Aufklärungspflicht des Vermieters besteht nicht.

Zur Angabe „Wohn-/Nutzfläche“ im Mietvertrag zählen auch Kellerräume

Die Parteien können Vereinbarungen über die Berechnung der Wohnungsgröße treffen und auch Nutzräume mit in die Berechnung miteinbeziehen.

Kein Unterlassungsanspruch der Anwohner bei Verstößen gegen Lkw-Durchfahrtsverbot

Auf einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch kann sich im Falle eines Verbotsverstoßes nur berufen werden, wenn das Verbot zumindest mittelbar den Schutz des einzelnen Anspruchstellers bezweckt.