Schlünder|Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB
Bismarckstraße 16
59065 Hamm
Deutschland
![]()
T 02381 921 55-0
F 02381 921 55-99
I schluender.info
M hamm@schluender.info

Bismarckstraße 16
59065 Hamm
Deutschland
![]()
T 02381 921 55-0
F 02381 921 55-99
I schluender.info
M hamm@schluender.info
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie sie nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.
An dieser Stelle können Sie einzelne Cookies erlauben/verbieten.
Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Datenschutzerklärung
Aussetzung nach § 108 SGB VII & Verschuldensumfang bei § 110 SGB VII
Das OLG Hamm stellt klar, dass es einer Verfahrensaussetzung nicht bedarf, wenn die Feststellung des Arbeitsunfalls für den Schädiger im Rahmen der §§ 104 ff. SGB VII günstig ist. Ferner beschreibt es den Verschuldensmaßstab in § 110 Abs. 1 SGB VII…
An Nassbereiche angrenzende Bereiche können/dürfen nass sein
Sowohl in Nassbereichen als auch im angrenzenden Ruhebereich muss man mit Feuchtigkeit rechnen. Ein Sturz in diesen Bereichen wegen Feuchtigkeit gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.
Honorarrecht: Umbauzuschlag von 0% rechtmäßig – Fiktive Mehrkostenberechnung hingegen nicht – Fristlose Kündigung bei Verhandlungsunwilligkeit
Eine schriftliche Vereinbarung, nach der zwischen den Parteien ein Umbauzuschlag von 0% vereinbart worden ist, steht der Fiktion von § 6 Abs. 2 Satz 4 HOAI 2013 nicht entgegen, so dass der Auftragnehmer auch nachträglich keinen weiteren Umbauzuschlag fordern kann.
Kein Schadensersatz für Radfahrer bei Sturz über Mülltonnen
Hält ein Radfahrer den ausreichenden Seitenabstand bei einem bereits von weitem erkennbaren Hindernis nicht ein, trägt er im Falle eines Sturzes ein Mitverschulden, das alle Ansprüche ausschließt.
Haftung eines Landwirts bei Nutzung einer Mähmaschine
Der BGH zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion (Schadensverursachung durch einen von einem Traktor angetriebenen Kreiselmäher beim Mähen einer als Weideland genutzten Wiesenfläche): Die Haftung ist begrenzt auf Unfälle in örtlicher Nähe zu Straßenverkehrsflächen.
Entlastungsbeweis Gabelstaplerfahrer
Das OLG Saarbrücken stellt klar, dass für den Entlastungsbeweis des Geschäftsherrn nicht genügt, dass ihn kein Auswahlverschulden trifft und er seine Mitarbeiter regelmäßig schule. Planmäßige Überwachungen müssen zusätzlich dargelegt und bewiesen werden, sofern dem Staplerfahrer kein ganz eingeschränkter, konkret umrissener Aufgabenbereich zugewiesen worden sei…
Haftung beim Bahnhofsunfall
Das OLG Hamm zur Frage des richtigen Haftungsschuldners beim Sturz auf einem Bahnhofsgelände – Unterscheidung vertragliche/deliktische Haftung…
Kein Arbeitsausfallrisiko des Arbeitgebers bei „Lockdown“
Das BAG hat entschieden, dass eine geringfügig Beschäftigte Person keinen Lohnanspruch hat, wenn Behörden flächendeckend einen „Lockdown“ verhängen und der Arbeitgeber deshalb pandemiebedingt schließen muss.
Nutzungsverbot eines Parkhauses durch Mehrheitsbeschluss?
Der BGH entscheidet, dass Wohnungseigentümer auch nicht mit einem Mehrheitsbeschluss die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums dauerhaft verbieten können.
Hinterbliebenengeld XII: Hinterbliebenengeld für ein ungeborenes Kind?
Ein zum Zeitpunkt der Schädigung ungeborenes Kind hat laut dem OLG München keinen Anspruch auf Hinterbliebenengeld. Es fehle unter anderem an einem persönlichen Näheverhältnis zum Getöteten.
Mieterstattung bei falscher qm-Angabe im Mietvertrag?
Die Angabe über die Wohnfläche im Mietvertrag stellt nach dem BGH eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % liegt ein Mangel der Mietsache vor. Dies gilt auch dann, wenn im Mietvertrag die Wohnfläche mit „circa“ bezeichnet wird.
Unbeauftragte, aber zwingend erforderliche Bauleistungen müssen vergütet werden
Nach § 2 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 VOB/B hat die Auftragnehmerin – auch wenn keine vertraglichen Ansprüche bestehen – einen Vergütungsanspruch für unbeauftragte Bauleistungen, sofern es sich um notwendige Leistungen handelt, die dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprechen und diesem unverzüglich angezeigt wurden.
Hinterbliebenengeld: ab 22.07.2017
Die Vorschriften für das Hinterbliebenengeld sind zeitlich begrenzt auf zum Tod führende Verletzungen, die erst nach dem 22.07.2017 eingetreten sind, vgl. Art. 229 § 43 EGBGB.
Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 09/2021)
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung für Schockschäden. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist. Dazu eine strukturierte, aktuelle Übersicht.
Gebäude mit Glasfassade: Architekt muss für geeigneten Sonnenschutz sorgen
Neben den vertraglichen Bestimmungen muss der Architekt bei seiner Planung die konkreten Verhältnisse des Bauwerks, sein Umfeld und auf seine Zweckbestimmung mitberücksichtigen.