Hinterbliebenengeld IV
Hinterbliebenenschmerzensgeld nach § 844 Abs. 3 BGB ist der Höhe nach in das System der Schockschadenrechtsprechung einzugliedern, wie das Landgericht Wiesbaden im Rahmen eines PKH-Beschwerdeverfahrens ausführt.
Hinterbliebenenschmerzensgeld nach § 844 Abs. 3 BGB ist der Höhe nach in das System der Schockschadenrechtsprechung einzugliedern, wie das Landgericht Wiesbaden im Rahmen eines PKH-Beschwerdeverfahrens ausführt.
Das LG Flensburg hält 6.500 EUR Hinterbliebenengeld für die Tochter eines Verkehrsunfallopfers für angemessen.
Ist eine Auflistung in Versicherungsbedingungen abschließend, kann sie ohne durchschlagende Gründe nicht durch Auslegung erweitert werden und das Risiko des Versicherers maximieren.