Zahlung auf eine geprüfte Schlussrechnung ist kein Anerkenntnis
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.1.2007 — Aktenzeichen: VII ZR 165/05 Leitsatz Allein die Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Rechnung rechtfertigt nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses. Sachverhalt Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Landschaftsgärtners. Er verlangt von der beklagten Auftraggeberin restlichen Werklohn für Außenanlagen mehrerer Einfamilienhäuser. Diese Restforderung ist nicht streitig. Die Beklagte […]