Mahnbescheid — Kein sicheres Instrument, den Lauf der Verjährung zu hemmen!?
Bundesgerichtshof, Urteil vom 6.11.2007 — Aktenzeichen: X ZR 103/05 Das Mahnverfahren ist eine Prozessart, in der für Geldforderungen voraussichtlich unstreitig und ohne Verhandlung dem Gläubiger ein rechtskräftiger, vollstreckbarer Titel verschafft werden kann. Die entsprechenden Formulare sind im Schreibwarenladen zu haben. Das Mahnverfahren stellt einen einfachen und günstigen Weg zum Vollstreckungstitel dar, indem es das langwierige […]