§ 110 SGB VII: Grobe Fahrlässigkeit
LG Aachen, Urteil vom 26.2.2015 — Aktenzeichen: 12 O 178/14 Leitsatz 1. Ein Arbeitgeber verstößt grob fahrlässig gegen die Unfallverhütungsvorschriften für Reparaturarbeiten auf Dächern, wenn er weder Absturzsicherungen noch Auffangeinrichtungen oder Anseilschutzmaßnahmen ergriffen hat, um seine Arbeiter vor tödlichen Gefahren zu schützen. 2. Der Umstand, dass ein Versicherter zum Zeitpunkt des Unfalls keine persönliche Schutzausrüstung […]