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Die Mithaftung des Geschädigten ist auch bei den zur Bezifferung des Schadens aufgewendeten Sachverständigenkosten zu berücksichtigen

BGH, Urteil vom 7.2.2012 — Aktenzeichen: VI ZR 133/11 Anlässlich eines Verkehrsunfalles hatte der BGH nach Feststellung einer anteiligen Mitverantwortung des Klägers am Zustandekommen des Schadenereignisses darüber zu entscheiden, ob der Mitverantwortungsbeitrag auch bei der Erstattungsfähigkeit der vom Kläger zur Ermittlung des Schadensumfangs aufgewendeten Sachverständigenkosten zu brücksichtigen ist. Trotz einer dem Kläger bereits in der […]