§§ 110, 111 SGB VII: Haftung einer GmbH und ihres Geschäftsführers
OLG Frankfurt, Urteil vom 4.4.2014 — Aktenzeichen: 2 U 93/13 Leitsatz Der Tatbestand der grob fahrlässigen Schadensverursachung nach §§ 110, 111 SGB VII ist zu Lasten einer GmbH und ihres Geschäftsführers erfüllt, wenn dieser einen Leiharbeitnehmer veranlasst, ihm beim Transport eines ungesichert auf der Gabel eines Gabelstaplers liegenden 260 kg schweren Metallrahmen zu helfen, und […]