Regress nach §§ 110, 111 SGB VII: Grobe Fahrlässigkeit
LG Dresden, Urteil vom 4.7.2013 — Aktenzeichen: 4 O 76/12 Sachverhalt Das LG Dresden hatte über einen Sachverhalt zu entscheiden, bei dem ein Versicherter der klagenden Berufsgenossenschaft bei Baumfällarbeiten zu Schaden gekommen war. Die auf §§ 110 Abs. 1, 111 SGB VII gestützte Regressklage richtete sich gegen den haftungsprivilegierten Arbeitgeber und Vorarbeiter des Geschädigten: Beide […]