Haftungsprivileg nach SGB sperrt Hinterbliebenengeld (LG Mainz)
Eine sozialrechtliche Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Angehörigen (LG Mainz).
Eine sozialrechtliche Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Angehörigen (LG Mainz).
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.
Erwachsenen Töchtern einer Ermordeten können jeweils 8.000 € Hinterbliebenengeld zustehen.
Erwachsenen Töchtern einer Ermordeten können jeweils 8.000 € Hinterbliebenengeld zustehen.
Zur Bemessung des Hinterbliebenengeldes nach § 844 Abs. 3 BGB bei loser Vater-Sohn-Beziehung
Zur Bemessung von Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB beim Versterben der einzigen Tochter, 16 Jahre.
Eine sozialrechtliche Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Angehörigen.
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.
Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB erhöht nicht den Gesamtanspruch, wenn ohnehin ein Anspruch auf entsprechendes oder höheres Schmerzensgeld besteht.
Neben einem Radweg bestehen grundsätzlich keine erhöhten Verkehrssicherungspflichten. Denn das Sichtfahrgebot besteht auch für Radfahrer.