Die Verkehrssicherungspflicht endet dort, wo ein verständiger, gewissenhafter Dritter seine Maßnahmen als ausreichend ansehen darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren – so das Urteil des OLG Hamm vom 17.01.2025.
https://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svg00Ronja Röserhttps://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgRonja Röser2025-10-13 08:37:092025-10-13 08:37:09Grenzen der Haftung bei fehlender Baustellenabsicherung
https://schluender.info/wp-content/uploads/2019/08/Michael-Peus.jpg20482048Michael Peushttps://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgMichael Peus2024-08-29 05:16:102024-08-29 05:16:10Haftung 8 Jahre nach Abschluss der Arbeiten
Baustellenbereiche erfordern Aufmerksamkeit des sie befahrenden Verkehrsteilnehmers (hier: PKW). Das gilt auch nachts. Eine Fräskante von 4 cm kann als gewöhnliche Straßenunebenheit gesehen werden.
Stellt ein Gerüstbauer die Gerüststange entgegen den Fachregeln nicht mit einer kraftschlüssigen Verbindung, sondern nur mittels Spanngurten her, so kann ihm ein Unfallgeschehen zurechenbar sein, das sich deswegen ereignete, weil auf die Baustelle tätige Arbeiter das Gerüst nachträglich veränderten, indem sie zum schnelleren Materialtransports die nur mit Spanngurten gesicherte Stange aushängten.
https://schluender.info/wp-content/uploads/2019/08/Michael-Peus.jpg20482048Michael Peushttps://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgMichael Peus2023-05-13 20:37:472023-05-15 14:25:17Verkehrssicherungspflicht eines Baugerüstes und Mitverschulden des Nutzers
Kann es zur Haftung eines Bauunternehmers kommen, wenn er auf eine Erklärung eines persönlich anwesenden Bauherren nicht reagiert?
In seinem Urteil vom 25.07.2019 (Az.: 14 U 34/19) hatte sich der Senat des OLG Oldenburg mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Bauunternehmer Mehrkosten übernehmen muss, wenn er einer diesbezüglichen Forderung eines Auftraggebers nicht unverzüglich widerspricht. Dies jedenfalls dann, wenn der Bauunternehmer einen Mangel verursacht hat, der Auftraggeber im Rahmen einer Baustellenbesprechung erklärt hat, auf die Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten zu bestehen und der Bauunternehmer der Forderung des Auftraggebers in der Baubesprechung nicht unverzüglich widersprochen hat. Das Ergebnis vorweg: Der Senat hat die Redewendung „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ nicht bestätigt.
https://schluender.info/wp-content/uploads/2019/01/Michael-Kunzmann.jpg20482048Dr. Michael Kunzmann LL.M.https://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgDr. Michael Kunzmann LL.M.2019-12-05 15:54:462019-12-05 15:54:46Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 5.3.2014 — Aktenzeichen: 5 U 1090/13 Die Erfordernisse des Arbeitschutzes gebieten es, Treppenlöcher abzudecken, damit die Arbeiter dort nicht abstürzen können. Wenn aber an der Baustelle (vorübergehend) nicht gearbeitet wird, kann dies anders zu beurteilen sein — so die Entscheidung des OLG Koblenz. Leitsatz Im Obergeschoss eines Rohbaus ohne Innentreppen ist […]
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