Schlagwortarchiv für: Architekt

Planungs- und Überwachungspflichten des Architekten, (hier: kein) Mitverschulden des Bauherrn für eingesetzten Planer

Ein Architekt mit den Leistungsphasen 1-9 HOAI muss seine fachlichen und technischen Fähigkeiten vollumfänglich einsetzen und auch Zuarbeiten prüfen. Ein Bauherr muss sich zwar von ihm eingeschaltete Fachunternehmen zurechnen lassen. Ein Mitverschulden erfordert aber einen dortigen Fehler.

Architekt muss Tragwerksplaner überwachen

Der bauüberwachende Architekt ist verpflichtet nachzuprüfen, ob der Tragwerksplaner seinen Pflichten zur Bauüberwachung nachkommt.

Zu den Grenzen des Anscheinsbeweises für eine mangelhafte Bauüberwachung

Ein Anscheinsbeweis kann (nur) dann angenommen werden, wenn Mängel vorliegen, die vom Architekten typischerweise während der Bauüberwachung entdeckt werden müssten. Ein Anscheinsbeweis ist insbesondere dann anzunehmen, wenn nach der Art, Schwere und Erkennbarkeit der Mängel ein typischer Geschehensablauf anzunehmen ist, der dafürspricht, dass die Überwachung durch den Architekten mangelhaft ist.

Architekten – Die Alleskönner? Nicht immer!

Kommt es bei Bauvorhaben zu Schäden, geraten (berufshaftpflichtversicherte) Architekten schnell in den Haftungsfokus – kein Wunder, stellt doch die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Architekten; nicht selten werden Architekten auch für Fehler Dritter, z.B. von Werkunternehmen oder Sonderfachleuten, (mit)verantwortlich gemacht. Bei hochkomplexen Bauvorhaben, bei den regelmäßig Spezialisten und Sonderfachleute eingeschaltet sind, findet dies allerdings seine […]

Haftung des Architekten für Rechtsrat – aus unerwarteter Richtung

Architekten sollen auch (bau-) rechtlich fit sein, wünschen sich die Bauherren. Mischt sich der Architekt aber zu tief in einen rechtlichen Streitfall, kann der Architekt wegen verbotener Rechtsdienstleistungen dem Bauherrn haftbar sein. Wie dieser Tage vor dem OLG Koblenz.

Architektenleistungen „ohne Rechnung“? Keine Rechte!

Dass Schwarzarbeit für die Partner eines Bauvertrages höchst riskant ist, hat sich zwischenzeitlich herumgesprochen; vereinbaren die Vertragspartner Leistungen „ohne Rechnung“, führt dies zur Nichtigkeit des Vertrages, selbst wenn man dies im Nachhinein verabredet. Schwarzgeldabreden = keine Rechte. Nichts anderes gilt bei Architektenverträgen.

Gerüst stürzt ein: Haftet der Architekt?

OLG Hamm, Urteil vom 10.9.2012 — Aktenzeichen: 13 U 65/11 Leitsatz Bei Einsturz des Gerüstes haftet der bauaufsichtsführende Architekt nur dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Gerüstbauunternehmer nicht hinreichend sachkundig und zuverlässig war. Sachverhalt Zur Durchführung von Baumaßnahmen musste neben einer Gleisanlage ein Gebäude eingerüstet werden. Während eines Sturms stürzte ein großer Teil des […]