Nutzungsverbot eines Parkhauses durch Mehrheitsbeschluss?
Der BGH entscheidet, dass Wohnungseigentümer auch nicht mit einem Mehrheitsbeschluss die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums dauerhaft verbieten können.
Der BGH entscheidet, dass Wohnungseigentümer auch nicht mit einem Mehrheitsbeschluss die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums dauerhaft verbieten können.
Können vor dem 01.12.2020 anhängige Verfahren des einzelnen Wohnungseigentümers aufgrund des nachträglich wegfallenden Prozessführungsbefugnis weitergeführt werden? Der BGH bejaht dies, aber nur unter einer bestimmten Bedingung.
Das Überwachungsinteresse der Gemeinschaft kann den Eingriff in die Privatsphäre einzelner Wohnungseigentümer und Dritter rechtfertigen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Auch während einer Pandemie kann eine Eigentümerversammlung nicht unter Ausschluss der Mitglieder stattfinden. Dies verletzt die Mitwirkungsrechte der Eigentümer.
LG Saarbrücken, Urteil vom 7.9.2012 — Aktenzeichen: 5 S 23/11 Eine Wohnungseigentümergemeinschaft haftet auch nach der gesetzlich geregelten Teilrechtsfähigkeit nicht für jede Pflichtverletzung der Wohnungseigentümer. Ein Anspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nur dann bestehen, wenn diese ihr obliegende Pflichen verletzt hat. Leitsatz 1. Wenn Wohnungseigentümer schuldhaft Ihre Pflicht zur Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung verletzen, […]