Schlagwortarchiv für: Wohnungseigentümergemeinschaft

Steckengebliebener Bau: Wer ist zur Errichtung verpflichtet?

Bei einem steckengebliebenen Bau besteht im räumlichen Bereich der Sondereigentumseinheit ohne Rücksicht auf die dingliche Zuordnung ein Anspruch auf die Errichtung der innenliegenden nichttragenden Wände in verputzter Form mitsamt den unter Putz verlegten Leitungen und den Anschluss an die zentrale Heizungsversorgung nebst Zuleitungen und Heizkörpern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Auch Hausverwalter müssen den Durchblick im Paragrafen-Dschungel behalten – andernfalls droht ihre Haftung! Aktuelles aus dem WEG-Recht

Auch Hausverwalter können im Haftungsfokus stehen, wenn sie sich im Paragrafen-Dschungel des WEG-Rechts nicht auskennen. In dem Beitrag fasst unser Studienpraktikant einige Entscheidungen im WEG-Recht aus dem vergangenem Jahr zusammen.

Streupflicht des Vermieters trotz WEG-Mitgliedschaft

Mit seinem Urteil vom 06.08.2025 (VIII ZR 250/23) verdeutlicht der BGH, dass der Vermieter dem Mieter zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet ist, sofern der Mieter auf einem vereisten, zum Grundstück gehörenden Weg ausrutscht und stürzt. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist und die Erfüllung seiner Räum- und Streupflichten auf einen Dritten übertragen hat.

Nutzungsverbot eines Parkhauses durch Mehrheitsbeschluss?

Der BGH entscheidet, dass Wohnungseigentümer auch nicht mit einem Mehrheitsbeschluss die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums dauerhaft verbieten können.

WEG: Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers (für vor dem 01.12.2020 anhängige Verfahren)

Können vor dem 01.12.2020 anhängige Verfahren des einzelnen Wohnungseigentümers aufgrund des nachträglich wegfallenden Prozessführungsbefugnis weitergeführt werden? Der BGH bejaht dies, aber nur unter einer bestimmten Bedingung.

WEG: Videoüberwachung trotz Eingriffs in die Privatsphäre?

Das Überwachungsinteresse der Gemeinschaft kann den Eingriff in die Privatsphäre einzelner Wohnungseigentümer und Dritter rechtfertigen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Pandemie rechtfertigt keinen Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums

Auch während einer Pandemie kann eine Eigentümerversammlung nicht unter Ausschluss der Mitglieder stattfinden. Dies verletzt die Mitwirkungsrechte der Eigentümer.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft haftet nicht per se für Pflichtverletzungen ihrer Mitglieder. Dies hat das LG Saabrücken entschieden.

LG Saarbrücken, Urteil vom 7.9.2012 — Aktenzeichen: 5 S 23/11 Eine Wohnungseigentümergemeinschaft haftet auch nach der gesetzlich geregelten Teilrechtsfähigkeit nicht für jede Pflichtverletzung der Wohnungseigentümer. Ein Anspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nur dann bestehen, wenn diese ihr obliegende Pflichen verletzt hat. Leitsatz 1. Wenn Wohnungseigentümer schuldhaft Ihre Pflicht zur Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung verletzen, […]