zweite und dritte Fristverlängerungsanträge und die Krux mit beA
Die Fristverlängerung zur Einreichung der Berufungsbegründung.
Die Fristverlängerung zur Einreichung der Berufungsbegründung.
Ist es auch nur möglich, dass der Prozessbevollmächtigte/die Partei das Fristversäumnis (mit-)verschuldet hat, kann keine Wiedereinsetzung gewährt werden. Der Wiedereinsetzungsantrag ist daher substantiiert und schlüssig zu begründen.
Im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs ist anhand der (persönlichen) Einzelfallumstände zu beurteilen, ob es zumutbar ist, eine andere Möglichkeit als Übertragungsart zu wählen.
Wiedereinsetzung kann möglich sein, wenn eine Fristverlängerung nicht gewährt worden wäre.
Liegt ein Sorgfaltsverstoß bei der Übermittlung eines Telefaxes vor, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
Treffen einen Rechtsanwalt in Corona-Zeiten andere Pflichten beim Versand fristgebundener Schriftsätze per Post? Der BGH sagt „Nein‟. Auch in Corona-Zeiten darf eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Einzelheiten von Rechtsanwältin Eiben.
Scheinbar bequemer: Der Anwalt kann ohne elektronische Signatur aus dem eigenen beA-Postfach Schriftsätze wirksam einreichen. Aber der Teufel steckt im Detail, wie dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt. Vom guten Ausgang der Geschichte sollte sich keiner blenden lassen. Die Lehren stecken in den Ausführungen, bevor das BAG zur spektakulären Rettung ansetzt!
Für eine Faxübersendung müssen 30 Sekunden pro Seite gerechnet werden sowie ein Sicherheitszuschlag von 20 Minuten. Ob ein Rechtsanwalt das beA-Postfach als Alternative versuchen muss, bleibt hier offen, wobei der X. Zivilsenat daran Zweifel äußert.
Selbst bei einem Anwaltsverschulden kann ein Anspruch auf Wiedereinsetzung bestehen, wenn in der Kanzlei ein wirksamer Kontrollmechanismus organisiert ist, wonach ein „nicht gänzlich ausschließbares Anwaltsversehen‟ bei gewöhnlichem Geschäftsgang entdeckt wird.
Der Prozessbevollmächtigte darf darauf vertrauen, dass ein auf dem Postweg versendeter Fristverlängerungsantrag innerhalb Deutschlands „von Werktag zu Werktag‟ zugestellt wird. Allerdings darf er nicht auf Fristverlängerung hoffen, wenn der Antrag nicht einmal rudimentär begründet ist.