Recht im Winter – Übersicht 11/2024
Stürze, Dachlawinen, Wintersport, Frost und Glätte: gerade der Winter, seine Witterungsbedingungen und die diesbezüglichen menschlichen Verhaltensweisen bilden einen umfangreichen Rechtskomplex.
Stürze, Dachlawinen, Wintersport, Frost und Glätte: gerade der Winter, seine Witterungsbedingungen und die diesbezüglichen menschlichen Verhaltensweisen bilden einen umfangreichen Rechtskomplex.
Pflichtverletzungen und Mitverschulden des Netzbetreibers beim „Kabeltreffer‟
An Bau und Rückbau sind viele beteiligt. Kommt es zu einem Unfall, ist das Innenverhältnis etwaiger Haftender zu klären.
Baustellenbereiche erfordern Aufmerksamkeit des sie befahrenden Verkehrsteilnehmers (hier: PKW). Das gilt auch nachts. Eine Fräskante von 4 cm kann als gewöhnliche Straßenunebenheit gesehen werden.
Provisorische Gehwege im Baustellenbereich müssen nicht so sicher ausgestaltet sein, wie „fertige‟ Gehwege, sofern für die Verkehrsteilnehmer das Vorhandensein der Baumaßnahme erkennbar ist.
Zur Verantwortlichkeit des Landwirts nach § 7 StVG, wenn eine Maschine des Lohunternehmers bei Feldarbeiten Schaden erleidet.
Nicht neu, aber aktuell: Zum Umfang der Verantwortlichkeit des Landwirts, wenn eine Maschine des Lohunternehmers bei Feldarbeiten Schaden erleidet.
Das Sichtfahrgebot gilt auch in einem Baustellenbereich und auch bei widrigen Wetterverhältnissen.
Der Gutgläubige haftet auch bei DIN-Widrigkeit seiner Innenausstattung nicht zwingend.
Stürze, Dachlawinen, Wintersport, Frost und Glätte: gerade der Winter, seine Witterungsbedingungen und die diesbezüglichen menschlichen Verhaltensweisen bilden einen umfangreichen Rechtskomplex.