Schlagwortarchiv für: Versterben

Hinterbliebenengeld VII

Zur Bemessung des Hinterbliebenengeldes nach § 844 Abs. 3 BGB bei loser Vater-Sohn-Beziehung

Hinterbliebenengeld VI

Zur Bemessung von Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB beim Versterben der einzigen Tochter, 16 Jahre.

Haftungsprivileg nach SGB sperrt Hinterbliebenengeld

Eine sozialrechtliche Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Angehörigen.

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 10/2020)

Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.

Hinterbliebenengeld V

Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB erhöht nicht den Gesamtanspruch, wenn ohnehin ein Anspruch auf entsprechendes oder höheres Schmerzensgeld besteht.

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 09/2020)

Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung.

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 09/2020)

Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung.

Hinterbliebenengeld IV

Hinterbliebenenschmerzensgeld nach § 844 Abs. 3 BGB ist der Höhe nach in das System der Schockschadenrechtsprechung einzugliedern, wie das Landgericht Wiesbaden im Rahmen eines PKH-Beschwerdeverfahrens ausführt.

Hinterbliebenengeld III

Das LG Flensburg hält 6.500 EUR Hinterbliebenengeld für die Tochter eines Verkehrsunfallopfers für angemessen.

ohne Näheverhältnis kein Hinterbliebenengeld III

Das LG Limburg verneint für eine Schwipschwägerin sowohl den Anspruch auf Schmerzensgeld nach der Rechtsprechung zu Schockschäden als auch einen (wegen des zeitlichen Anwendungsbereichs eigentlich bereits ausscheidenden) Anspruch auf Hinterbliebenengeld.