Nachbesserung auch noch nach Kündigung?
Nach unserem Baurecht beginnt die Gewährleistungspflicht grundsätzlich mit der Abnahme. Wenn eine förmliche Abnahme vereinbart worden ist, dann mit dieser. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach dem BGB 5 Jahre. Ist die VOB/B vereinbart, gelten 4 Jahre, es sei denn, die Parteien vereinbaren — wie üblich — etwas anderes, nämlich 5 Jahre. Innerhalb dieser Zeit hat ein […]