Gestörte Gesamtschuld
OLG Stuttgart, Urteil vom 3.8.2016 — Aktenzeichen: 4 U 106/16 Leitsatz Erschöpft sich der Mitverursachungsanteil des Fahrzeughalters allein darin, dass er das Fahrzeug einem Fahrer überlässt, mit dem dieser eine Körperverletzung eines Mitfahrers verschuldet, so kommt eine Haftung des Halters im Verhältnis zum Fahrer nach den Grundsätzen der gestörten Gesamtschuld nicht in Betracht. Sachverhalt Die […]