Haftungsprivileg nach SGB sperrt Hinterbliebenengeld (LG Mainz)
Eine sozialrechtliche Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Angehörigen (LG Mainz).
Eine sozialrechtliche Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Angehörigen (LG Mainz).
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.
Mitverschulden des Verstorbenen ist bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes zu berücksichtigen.
Erwachsenen Töchtern einer Ermordeten können jeweils 8.000 € Hinterbliebenengeld zustehen.
Zur Bemessung des Hinterbliebenengeldes nach § 844 Abs. 3 BGB bei loser Vater-Sohn-Beziehung
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung.