Schlagwortarchiv für: § 844 BGB

ohne Näheverhältnis kein Hinterbliebenengeld III

Das LG Limburg verneint für eine Schwipschwägerin sowohl den Anspruch auf Schmerzensgeld nach der Rechtsprechung zu Schockschäden als auch einen (wegen des zeitlichen Anwendungsbereichs eigentlich bereits ausscheidenden) Anspruch auf Hinterbliebenengeld.

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 08/2020)

Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung.

ohne Näheverhältnis kein Hinterbliebenengeld II

Der BGH bestätigt, dass das Hinterbliebenengeld ein tatsächliches Näheverhältnis voraussetzt und beim Fehlen dessen weder die formale Beziehung noch Trauer über das Versterben des Angehörigen ein Hinterbliebenengeld rechtfertigen.

ohne Näheverhältnis kein Hinterbliebenengeld I

Das Landgericht Traunstein führt zutreffend aus, dass das Näheverhältnis in § 844 Abs. 3 BGB nur vermutet wird, also auch bei formal bestehender Ehe widerlegt werden kann. So beispielsweise, wenn die Ehepartner schon 4 Jahre getrennt lebten, Scheidungsantrag gestellt war und es auch schon neue Beziehungen gibt.

Hinterbliebenengeld II

Das LG München schließt sich dem Landgericht Tübingen bei den Bemessungskriterien für das Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB, § 10 Abs. 3 StVG) an.

Hinterbliebenengeld I

Es gibt erste veröffentlichte Entscheidungen zum Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB bzw. § 10 Abs. 3 StVG, die Anhaltspunkte für die Bemessung künftiger Ansprüche bzw. Regulierung bieten.