Klappsitze sind keine Gefahrenquellen

LG Detmold, Urteil vom 24.2.2016 — Aktenzeichen: 10 S 159/15

Sachverhalt
Die bewegungseingeschränkte Klägerin suchte für eine Rehabilitationsbehandlung eine entsprechende Einrichtung auf. Im Wartebereich hatte die Beklagte Sitzgelegenheiten an der Wand anbringen lassen, die bei Nichtbenutzung automatisch hochklappten. Der Klägerin gelang es nicht auf Anhieb, in den sicheren Stand zu geraten; beim Herabsinken verfehlte sie die wieder hochgeklappte Sitzfläche, stürzte und verletzte sich dabei so sehr, dass die Rehabilitationsbehandlung nicht aufgenommen werden konnte.

Die Klägerin nahm die Trägerin der Rehabilitationseinrichtung auf Schmerzensgeld in Anspruch und behauptete, in einer Einrichtung, die sich vornehmlich mit bewegungsbeeinträchtigten Patienten beschäftige, dürften derartige Sitzgelegenheiten nicht angebracht werden.

Bereits das Amtsgericht hat die Klage der Klägerin als unbegründet zurückgewiesen.

Entscheidung
Das Landgericht Detmold bestätigte die amtsgerichtliche Entscheidung.

Nach den Feststellungen der Berufungskammer sei in der streitgegenständlichen Situation bereits keine objektive Verkehrssicherungspflichtverletzung gegeben; die Anbringung von Klappsitzgelegenheiten an der Wand berge nicht die grundsätzliche Gefahr von Schädigungen; denn solche Sitzgelegenheiten seien derart verbreitet, dass darauf vertraut werden dürfe, dass der jeweilige Benutzer die Funktionsweise der Sitzgelegenheiten kennt und sich darauf einstellt.

Außerdem wäre — so die Berufungskammer — schon beim Herunterklappen des Klappsitzes deutlich ein Widerstand zu spüren, der von den vorhandenen Fehlern ausgeht; für jeden Nutzer sei daher erkennbar, dass die Sitzfläche beim Nachlassen dieses Drucks wieder nach oben schnellen werde.

Daran ändere sich nach Auffassung des Berufungsgerichts nichts dadurch, dass sich die Klappsitze im Wartebereich einer Rehabilitationsklinik befänden; auch Patienten einer Rehabilitationsklinik könnten sich durch entsprechend umsichtiges Verhalten auf jedwede Risiken einer Sitzgelegenheit einstellen.

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