Beginn der Verjährungsfrist im Zusammenhang mit Anlageberatungen
BGH, Urteil vom 22.3.2017 — Aktenzeichen: III ZR 93/16 Leitsatz Allein der Umstand, dass ein Anleger, dem nach Abschluss der Beratung zum (formalen) Vollzug der bereits getroffenen Anlageentscheidung kurz der Zeichnungsschein zur Unterschrift vorgelegt wird, den Text des Scheins vor der Unterzeichnung nicht durchliest und deshalb nicht den Widerspruch zwischen der erfolgten Beratung und in […]