Keine Kündigung für Kündigungsabsicht
Der Arbeitnehmer hat ausdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass er kein Interesse daran hat, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen? Er hat selbst gekündigt? Mag sein. Dies rechtfertigt aber nicht, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt kündigt. So jedenfalls das Arbeitsgericht Siegburg in dieser Entscheidung.