Kein Schadensersatz auf der Basis fiktiver Mängelbeseitigungskosten
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.2.2018 — Aktenzeichen: VII ZR 46/17 Leitsatz Der Besteller kann gegenüber dem ausführenden Unternehmen und gegenüber dem Architekten seinen Schadensersatzanspruch nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen. Der BGH gibt seine bisherige Rechtsprechung auf. Sachverhalt Die Klägerin beauftragte das ausführende Unternehmen (i. F. AN) mit der Durchführung u. a. von Natursteinarbeiten im Außenbereich. […]

