Die Haftung des Insolvenzverwalters aus § 61 InsO für Sekundäransprüche
BGH, Urteil vom 11.1.2018 — Aktenzeichen: IX ZR 37/17 Leitsatz Die Haftung des Insolvenzverwalters für Sekundäransprüche des Vertragspartners der Insolvenzmasse kann regelmäßig nicht auf Schadensersatzansprüche erstreckt werden, deren Ursache nicht in der Unzulänglichkeit der Insolvenzmasse begründet ist. Sachverhalt Der Beklagte ist Insolvenzverwalter der Schuldnerin, nachdem im Jahre 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Mit der […]