Auch wenn der Baugrund ein Baustoff ist: Auftragnehmer treffen Prüf- und Hinweispflichten
Liegen offenkundige Mängel in der Vorleistung des Sonderfachmanns, so hat der Unternehmer den Besteller darauf hinzuweisen.

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Liegen offenkundige Mängel in der Vorleistung des Sonderfachmanns, so hat der Unternehmer den Besteller darauf hinzuweisen.
Eine Überwachungsbedürftigkeit von Ausführungsleistungen kann anzunehmen sein, wenn gesundheitliche Aspekte (z.B. gesundheitsgefährdende Verschmutzungen) vorliegen (könnten). Dies kann gelten beim Ineinandersetzen von KG-Rohren in Muffenverbindungen, wenn gleich es sich dort um eine handwerkliche Selbstverständlichkeit handeln mag.
Abdichtungsarbeiten sind insgesamt besonders gefahrgeneigte Arbeiten, weshalb der bauüberwachende Architekt auch die Verschweißung der Abdichtungsbahnen zu überwachen hat.
Ein Vorteilsaugleich scheidet aus, wenn die Vorteile ausschließlich auf einer Verzögerung der Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer beruhen.
Maßstab der Entscheidungen des Insolvenzverwalters im Rahmen einer Betriebsfortführung ist der Insolvenzzweck der bestmöglichen gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger.
Die durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens eintretende Hemmung der Gewährleistungsansprüche ist für jeden Mangel separat zu prüfen.
Bauüberwacher und Bauunternehmer sind regelmäßig Gesamtschuldner im Falle einer Überlagerung von Ausführungs- und Bauüberwachungsfehlern. Doch wie steht es um das Verhältnis zwischen einem Planer und einem Bauunternehmer?
Ein zwischen Auftraggeber und Bauunternehmer zur Erledigung von Ansprüchen wegen Baumängeln geschlossener Vergleich hindert den Auftraggeber nicht, den Architekten aufgrund eines Bauüberwachungsfehlers auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
OLG Hamm, Urteil vom 7.3.2019 — Aktenzeichen: I-24 U 101/18 Leitsatz 1. Ein Architektenvertrag ist nichtig, auch wenn die Schwarzgeldabrede erst nachträglich getroffen wurde. 2. Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen den Architekten scheiden aus. Sachverhalt Der Kläger (=Besteller) macht gegenüber dem Beklagten (=Architekt) Schadenersatzansprüche geltend. Der Kläger wirft dem Beklagten Bauüberwachungs- und Bauplanungsfehler vor bei […]
OLG Frankfurt, Urteil vom 1.8.2018 — Aktenzeichen: 4 U 188/17 Leitsatz Allein der Zahlungsverzug auch betriebsnotwendiger Verbindlichkeiten führt nicht zwingend zur Annahme der Kenntnis von der Gläubigerbenachteiligung auf Seiten des Anfechtungsgegners. Entscheidung Die Insolvenzverwalterin begehrt im Rahmen der Anfechtung gem. § 133 Abs. 1 InsO die Rückzahlung von überwiegend verspätet geleisteter Mietzahlungen. Der Insolvenzantrag wurde […]
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