Schlagwortarchiv für: Vertiefung

Verkehrssicherung im Baustellenbereich

Baustellenbereiche erfordern Aufmerksamkeit des sie befahrenden Verkehrsteilnehmers (hier: PKW). Das gilt auch nachts. Eine Fräskante von 4 cm kann als gewöhnliche Straßenunebenheit gesehen werden.

Verkehrssicherung des provisorischen Gehwegs im Baustellenbereich

Provisorische Gehwege im Baustellenbereich müssen nicht so sicher ausgestaltet sein, wie „fertige‟ Gehwege, sofern für die Verkehrsteilnehmer das Vorhandensein der Baumaßnahme erkennbar ist.

Gehwegrechtsprechung gilt auch vor Hauseingang

Gehwege vor Hauseingängen müssen für die Anwohner nicht sicherer begehbar sein als Gehwege durch sonstige Passanten begangen werden können; das gilt jedenfalls dann, wenn sich die Anwohner an mögliche Hindernisse gewöhnen konnten und kennen müssen.

Architekten – Die Alleskönner? Nicht immer!

Kommt es bei Bauvorhaben zu Schäden, geraten (berufshaftpflichtversicherte) Architekten schnell in den Haftungsfokus – kein Wunder, stellt doch die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Architekten; nicht selten werden Architekten auch für Fehler Dritter, z.B. von Werkunternehmen oder Sonderfachleuten, (mit)verantwortlich gemacht. Bei hochkomplexen Bauvorhaben, bei den regelmäßig Spezialisten und Sonderfachleute eingeschaltet sind, findet dies allerdings seine […]

Verkehrssicherungspflicht: Loch von 60 cm Durchmesser im Gehweg

Das OLG Karlsruhe bekräftigt in seiner Entscheidung den Grundsatz, dass ein Verkehrsteilnehmer stets gehalten ist, auf Verkehrswege und deren Begehbarkeit zu achten. Selbst wenn ein 10cm tiefes Loch im Gehweg eine Verkehrssicherungspflichtverletzung darstellt, ist ein hoher Mitverschuldensanteil des geschädigten Verkehrsteilnehmers zu berücksichtigen.