Verkehrssicherung im Baustellenbereich
Baustellenbereiche erfordern Aufmerksamkeit des sie befahrenden Verkehrsteilnehmers (hier: PKW). Das gilt auch nachts. Eine Fräskante von 4 cm kann als gewöhnliche Straßenunebenheit gesehen werden.
Baustellenbereiche erfordern Aufmerksamkeit des sie befahrenden Verkehrsteilnehmers (hier: PKW). Das gilt auch nachts. Eine Fräskante von 4 cm kann als gewöhnliche Straßenunebenheit gesehen werden.
Provisorische Gehwege im Baustellenbereich müssen nicht so sicher ausgestaltet sein, wie „fertige‟ Gehwege, sofern für die Verkehrsteilnehmer das Vorhandensein der Baumaßnahme erkennbar ist.
Gehwege vor Hauseingängen müssen für die Anwohner nicht sicherer begehbar sein als Gehwege durch sonstige Passanten begangen werden können; das gilt jedenfalls dann, wenn sich die Anwohner an mögliche Hindernisse gewöhnen konnten und kennen müssen.
Kommt es bei Bauvorhaben zu Schäden, geraten (berufshaftpflichtversicherte) Architekten schnell in den Haftungsfokus – kein Wunder, stellt doch die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Architekten; nicht selten werden Architekten auch für Fehler Dritter, z.B. von Werkunternehmen oder Sonderfachleuten, (mit)verantwortlich gemacht. Bei hochkomplexen Bauvorhaben, bei den regelmäßig Spezialisten und Sonderfachleute eingeschaltet sind, findet dies allerdings seine […]
Das OLG Karlsruhe bekräftigt in seiner Entscheidung den Grundsatz, dass ein Verkehrsteilnehmer stets gehalten ist, auf Verkehrswege und deren Begehbarkeit zu achten. Selbst wenn ein 10cm tiefes Loch im Gehweg eine Verkehrssicherungspflichtverletzung darstellt, ist ein hoher Mitverschuldensanteil des geschädigten Verkehrsteilnehmers zu berücksichtigen.