Verkehrssicherungspflichten am Bau – Beweislast für das (Nicht-)Vorhandensein einer Sicherung
OLG Stuttgart, Urteil vom 12.11.2014 — Aktenzeichen: 4 U 30/14 Haftung für Baustellenunfälle — Der Verkehrssicherungspflichtige behauptet, er habe die offene Gruben durch Absperrband gesichert. Wer muss was beweisen? Dies war im Fall des OLG Stuttgart entscheidend. Leitsatz 1. Wegen des beschränkten Verkehrs auf Baustellen haben sich Sicherungsmaßnahmen an den mit den üblichen Gefahren einer […]