Gabelstapler und grobe Fahrlässigkeit gem. § 110 SGB VII
OLG Frankfurt, Urteil vom 4.4.2014 — Aktenzeichen: 2 U 93/13 Leitsatz Die Berufsgenossenschaft besitzt bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines schweren Arbeitsunfalls eines Leiharbeitnehmers durch einen Gabelstaplerfahrer des Leihunternehmers einen Regressanspruch gegen den Unternehmer, wenn dieser wesentliche Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift für „Flurförderzeuge“ (BGV D 27) missachtet hat (hier: Absetzen/Herunterfallen eines ungesicherten Metallrahmens). Sachverhalt Die Klägerin ist […]