Haftungsprivileg nach SGB sperrt Hinterbliebenengeld
Eine sozialrechtliche Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Angehörigen.
Eine sozialrechtliche Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Angehörigen.
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.
Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB erhöht nicht den Gesamtanspruch, wenn ohnehin ein Anspruch auf entsprechendes oder höheres Schmerzensgeld besteht.
Neben einem Radweg bestehen grundsätzlich keine erhöhten Verkehrssicherungspflichten. Denn das Sichtfahrgebot besteht auch für Radfahrer.
Nach dem OLG Hamm hat das LG Oldenburg nun Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung (Schließungen wegen Covid-19) verneint.
Kräftige Ausdrucksweisen sind in der Baubranche nicht unüblich. Wird von einem Sachverständigen eine Begutachtung mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die untechnische Ausdrucksweise als Pfusch bezeichnet, greift dies in der Regel nicht die Partei an und rechtfertigt keine Ablehnung wegen Befangenheit.
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung.
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung.
Hinterbliebenenschmerzensgeld nach § 844 Abs. 3 BGB ist der Höhe nach in das System der Schockschadenrechtsprechung einzugliedern, wie das Landgericht Wiesbaden im Rahmen eines PKH-Beschwerdeverfahrens ausführt.
Der BGH bestätigt das Bereicherungsverbot im Deliktsrecht und wendet es konsequent auf die Höhe des Schadensersatzes bei Anschaffung eines Neufahrzeuges unter Nutzung von Sonderkonditionen an.