Schlagwortarchiv für: Peus

Haftungsprivileg nach SGB sperrt Hinterbliebenengeld

Eine sozialrechtliche Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Angehörigen.

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 10/2020)

Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.

Hinterbliebenengeld V

Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB erhöht nicht den Gesamtanspruch, wenn ohnehin ein Anspruch auf entsprechendes oder höheres Schmerzensgeld besteht.

Verkehrssicherungspflichten neben der Straße

Neben einem Radweg bestehen grundsätzlich keine erhöhten Verkehrssicherungspflichten. Denn das Sichtfahrgebot besteht auch für Radfahrer.

Keine Leistung aus Betriebs­schließungs­versicherung bei Covid-19 – LG Oldenburg

Nach dem OLG Hamm hat das LG Oldenburg nun Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung (Schließungen wegen Covid-19) verneint.

„Pfusch am Bau‟ als Befangenheitsgrund?

Kräftige Ausdrucksweisen sind in der Baubranche nicht unüblich. Wird von einem Sachverständigen eine Begutachtung mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die untechnische Ausdrucksweise als Pfusch bezeichnet, greift dies in der Regel nicht die Partei an und rechtfertigt keine Ablehnung wegen Befangenheit.

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 09/2020)

Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung.

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 09/2020)

Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung.

Hinterbliebenengeld IV

Hinterbliebenenschmerzensgeld nach § 844 Abs. 3 BGB ist der Höhe nach in das System der Schockschadenrechtsprechung einzugliedern, wie das Landgericht Wiesbaden im Rahmen eines PKH-Beschwerdeverfahrens ausführt.

BGH zu Sonderkonditionen im Schadensersatzrecht

Der BGH bestätigt das Bereicherungsverbot im Deliktsrecht und wendet es konsequent auf die Höhe des Schadensersatzes bei Anschaffung eines Neufahrzeuges unter Nutzung von Sonderkonditionen an.