Vorrang des Sozialrechts – BGH konkretisiert seine Aussetzungsrechtsprechung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.5.2017 — Aktenzeichen: VI ZR 501/16 Arbeitsunfall: Vorrang des Unfallversicherungsträgers und der Sozialgerichte vor den Zivilgerichten bei der Beurteilung unfallversicherungsrechtlicher Vorfragen. Beurteilung der Haftung des Schädigers im Hinblick auf die Privilegierung eines weiteren Schädigers nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses. Leitsatz 1. § 108 SGB VII räumt den Stellen, die für die […]