Verkehrsrecht: der Auffahrunfall
Ein Auffahrunfall resultiert aus der Unaufmerksamkeit/Fehlern des Vorausfahrenden oder untypischen Abläufen im Straßenverkehr.
Ein Auffahrunfall resultiert aus der Unaufmerksamkeit/Fehlern des Vorausfahrenden oder untypischen Abläufen im Straßenverkehr.
Das OLG Oldenburg hat zu Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises bei der Wahl der Einordnung einer Unfallsversicherung als privat oder betrieblich Stellung genommen. Näheres von Rechtsanwältin Eiben.
Das OLG Koblenz beschreibt die Haftungsgrundlagen bei Gerüstunfällen gem. §§ 836, 837 BGB und geht auf die Pflichten des Gerüstbauers i.V.m. dem regelmäßig gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis ein. Auch die Voraussetzung seiner Erschütterung werden dargestellt…
Ein Klassiker im Straßenverkehr: Wegen eines auf die Autobahn auffahrenden Kfz muss ein anderes zwecks Unfallvermeidung auf die linke Spur ausweichen, wo es dann zu einem Auffahrunfall mit einem dort nachfolgenden Kfz kommt. Wer wie haftet sagt das OLG Zweibrücken…
Ein Anscheinsbeweis kann (nur) dann angenommen werden, wenn Mängel vorliegen, die vom Architekten typischerweise während der Bauüberwachung entdeckt werden müssten. Ein Anscheinsbeweis ist insbesondere dann anzunehmen, wenn nach der Art, Schwere und Erkennbarkeit der Mängel ein typischer Geschehensablauf anzunehmen ist, der dafürspricht, dass die Überwachung durch den Architekten mangelhaft ist.
BGH, Urteil vom 13.12.2012 — Aktenzeichen: III ZR 226/12 Leitsatz Beschädigen in einer Kindertagesstätte untergebrachte Kinder Eigentum Dritter, so kommt dem Geschädigten, der gegen eine Gemeinde als Trägerin der Kindertagesstätte wegen Verletzung der den Erzieherinnen der Kindertagesstätte obliegenden Aufsichtspflichten Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG geltend macht, die Beweislastregel des […]
OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011 — Aktenzeichen: 14 U 88/11 Leitsatz Ein Verstoß gegen DIN-Normen (Dichtheitsprüfung nach Verlegung von Rohren) kann grob fahrlässig sein. Kommt es zu Feuchtigkeitsschäden, greift der Anscheinsbeweis zum Nachteil des beklagten Handwerkers für die schuldhafte Verursachung der Schäden. Sachverhalt Der beklagte Handwerker hatte seine Arbeiten (Verlegung von Wassrrohren) 2005 fertiggestellt. Die […]