Schlagwortarchiv für: § 10 Abs. 3 StVG

Hinterbliebenengeld XXXI: Sohn und seine Lebensgefährtin

Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Sohnes und dessen Lebensgefährtin

Hinterbliebenengeld XXX: Eltern und Schwester d. Verstorbenen

Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld für Eltern und jüngere Schwester eines verstorbenen Motorradfahrers

Hinterbliebenengeld XXIX: Anspruch eines Witwers

Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld für den Witwer nach 25 Ehejahren bei gemeinsamen Haushalt und erwachsenen Kindern kann bei 10.000 € liegen.

Hinterbliebenengeld XXVIII: Anspruch einer erwachsenen Tochter beim Versterben einer 77-Jährigen

Das Hinterbliebenengeld für die erwachsene Tochter einer 77-jährigen kann 12.000 € betragen, wenn es eine besondere Beziehung zwischen ihnen gegeben hat.

Hinterbliebenengeld XXVII: Zur Bemessung

Bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes sind auch die Umstände zu berücksichtigen, die dazu führen, dass das seelische Leid des Hinterbliebenen besonders geprägt wird.

Hinterbliebenengeld XXV: Seelisches Leid für Bemessung grds. unerheblich

Das seelische Leid ist bei der Bemessung grds. unerheblich. Hinterbliebenengeld kann daher auch z.B. Kleinkindern, Demenzkranken oder Menschen ohne kognitive oder emotionale Fähigkeit zugesprochen werden.