Vergleich beseitigt nicht ein Versäumnisurteil
Wenn eine Partei ein für sie günstiges Versäumnisurteil gegen die andere Partei erhält und die Parteien im Anschluss einen Prozessvergleich schließen, nachdem die verurteilte Partei noch einen Betrag zu zahlen hat, dann ist im Regelfall davon auszugehen, dass das Versäumnisurteil weiterhin Grundlage für bisher ausgebrachte Vollstreckungsmaßregeln bleibt. Insbesondere bleibt der Gläubiger Inhaber eines bereits aus […]

