Sittenwidrigkeit eines Werkvertrages bei grobem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
Landgericht Gießen, Urteil vom 23.7.2014 — Aktenzeichen: I-S 56/14 Leitsatz 1. Ein Werkvertrag ist bereits dann wegen Sittenwidrigkeit nichtig, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung. 2. Das gilt auch, wenn sich die Größenordnung des groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung in absoluten Zahlen nur im niedrigen […]