Schlagwortarchiv für: Urteil

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 01/2025)

Tabellarische Übersicht zum Hinterbliebenengeld Stand 01/2025

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 12/2024)

Tabellarische Übersicht zum Hinterbliebenengeld Stand 12/2024

Unfall zwischen überholendem Motorrad und abbiegendem Ackerschlepper

Das Abbiegen einer langsamen Maschine (Traktor, Ackerschlepper) nach links ist stets gefährlich. Erfolgt das Abbiegen von einer Landstraße, auf der 100 km/h gefahren werden dürfen, wird es noch gefährlicher. Das OLG Hamm bewertet regelmäßig die Haftungsverteilung „100%‟ zulasten des Landwirts, wenn bei diesem Abbiegevorgang ein Überholender in einen Unfall verwickelt wird.

BGH, Urteil vom 21.11.2024, Az. VII ZR 39/24 richtig lesen: Die Haftung des Waschanlagenbetreibers geht gar nicht so weit…..

Die Pressemitteilung zum Urteil des BGH legt nahe, dass das Urteil „Anlagenbetreiber haftet für abgerissenen Spoiler‟ allenfalls auf einen Einzelfall zutrifft.

Karneval: das Vergessen der Jacke kann teuer werden

Das Oberlandesgericht bewertet das Auslegen und Vergessen einer Jacke, in der sich ein Schlüssel für einen Mietwagen befindet, auch in der Karnevalszeit als grob fahrlässig.

merkantiler Minderwert

Der BGH führt zu Grund und Berechnung des merkantilen Minderwertes aus. Dieser besteht unabhängig von einem Verkauf.

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 10/2024)

Tabellarische Übersicht zum Hinterbliebenengeld Stand 08/2024

Hinterbliebenengeld – Darstellung (Stand 09/2024)

Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung für Schockschäden (s. aber §§ 104 ff. SGB VII; Mitverschulden). Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.

Mitverschulden der Netzbetreiber

Pflichtverletzungen und Mitverschulden des Netzbetreibers beim „Kabeltreffer‟

Haftung 8 Jahre nach Abschluss der Arbeiten

An Bau und Rückbau sind viele beteiligt. Kommt es zu einem Unfall, ist das Innenverhältnis etwaiger Haftender zu klären.