Schlagwortarchiv für: Sozialversicherungsträger

Teilungsabkommen: Auslegungsgrundsätze zur Frage der Kausalität

Kommt im Regressfall ein Teilungsabkommen zur Anwendung, gibt es regelmäßig Streit über dessen Auslegung. So musste etwa das OLG Bamberg über die Auslegung der Kausalitätsbegriffe und der Anwendungsreichweite eines Abkommens entscheiden…

Arbeitsunfall als Voraussetzung der §§ 104 ff. SGB VII: Kaffeeholen im Betrieb

Erfasst die Rechtsprechung des BSG zur Außentür eines Gebäudes als Grenze des Versicherungsschutzes für versicherte Wege nach dem SGB VII auch Wege innerhalb des Betriebsgeländes, die der Beschaffung von Nahrungsmitteln (hier: Kaffee aus Automaten) dienen? Hierzu das LSG Hessen…

Nachweis grob fahrlässiger Unkenntnis beim SVT

Der BGH noch einmal zu den Anforderungen an den Nachweis grob fahrlässiger Unkenntnis der Regressabteilung eines Sozialversicherungsträgers im Rahmen des § 199 BGB…

§ 110 SGB VII: Keine Verschuldenszurechnung gem. § 278 BGB

Ein Haftungsprivilegierter gem. §§ 104-107 SGB VII haftet dem Sozialversicherungsträger nur, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder es sich um einen Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII handelt.

Fortgeltung von Teilungsabkommen nach Zuständigkeitswechsel des SVT

LG Köln: Bei einem Wechsel der sozialversicherungsrechtlichen Zuständigkeit leiben dem Haftpflichtversicherer Einwände aus einem mit dem alten SVT bestehenden Teilungsabkommen erhalten, selbst, wenn er mit dem neuen Sozialversicherungsträger kein entsprechendes Teilungsabkommen unterhält….

Kein Regress nach § 110 SGB VII durch Bundesagentur für Arbeit

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2017 — Aktenzeichen: VI ZR 477/16 Die Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Arbeitslosenversicherung ist nicht Sozialversicherungsträger im Sinne von § 110 Abs. 1 Satz 1 SGB VII. Den Streit hat der Bundesgerichtshof nun geklärt. Leitsatz Die Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Arbeitslosenversicherung ist nicht Sozialversicherungsträger im Sinne von § 110 […]

Wer haftet wie bei Unfällen auf der Baustelle?

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2014 — Aktenzeichen: VI ZR 47/13 Für einen Arbeitsunfall eines Bauarbeiters können verschiedene Personen haften — z.B. dessen Arbeitgeber, der Vorarbeiter, der bauleitende Architekt. Die Haftungsanteile sind nicht immer klar. Der BGH hat nun einige Eckpfeiler eingeschlagen. Leitsatz a) Besteht zwischen mehreren Schädigern ein Gesamtschuldverhältnis, können Ansprüche des Geschädigten gegen einen Gesamtschuldner […]