Schlagwortarchiv für: Regress

Teilungsabkommen: Auslegungsgrundsätze zur Frage der Kausalität

Kommt im Regressfall ein Teilungsabkommen zur Anwendung, gibt es regelmäßig Streit über dessen Auslegung. So musste etwa das OLG Bamberg über die Auslegung der Kausalitätsbegriffe und der Anwendungsreichweite eines Abkommens entscheiden…

Arbeitsunfall als Voraussetzung der §§ 104 ff. SGB VII: Kaffeeholen im Betrieb

Erfasst die Rechtsprechung des BSG zur Außentür eines Gebäudes als Grenze des Versicherungsschutzes für versicherte Wege nach dem SGB VII auch Wege innerhalb des Betriebsgeländes, die der Beschaffung von Nahrungsmitteln (hier: Kaffee aus Automaten) dienen? Hierzu das LSG Hessen…

Nachweis grob fahrlässiger Unkenntnis beim SVT

Der BGH noch einmal zu den Anforderungen an den Nachweis grob fahrlässiger Unkenntnis der Regressabteilung eines Sozialversicherungsträgers im Rahmen des § 199 BGB…

Recht im Winter II – der gelieferte Weihnachtsbaum

Wer einen Weihnachtsbaum mit Ständer liefert und aufstellt, ist dafür verantwortlich, dass er auch nicht umfällt.

Grenzen des Regresses des Rechtsschutzversicherers

Zum Regress des Rechtsschutzversicherers bei dem den Rechtsschutzfall betreuenden Anwalt – in Grenzfällen zwischen aussichtsloser Klage und einer Klage mit nur geringen Erfolgsaussichten ist der Regress nach Deckungserteilung ausgeschlossen, sofern der Anwalt die Prüfung des Rechtsschutzfalles durch erschöpfende Unterrichtung über das tatsächliche Geschehen ermöglicht hat.

Unfall bei einem Sammeltransport

Eine Betriebsfahrt im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII liegt auch vor, wenn die geplante Ausfahrt für den kürzesten Weg verpasst wurde und sich der Unfall auf der folgenden Abfahrt ereignet.

Haftungsprivileg des § 105 SGB VII, wenn der Privathund mit in den Betrieb gebracht wird? Ja sagt das LAG Hamm.

Tierhalter haften aufgrund der Gefährdungshaftung nach § 833 BGB ohne Verschulden. Was aber ist, wenn ein Mitarbeiter im Einvernehmen mit der Geschäftsführung seinen privaten Hund mit in die Firma nimmt und der Hund einen Kollegen verletzt? Ist der „Kollege Hund dann haftungsprivilegiert‟? Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in diesem Fall die Betriebsbezogenheit bejaht und die Klage abgewiesen, weil die Haftung nach § 105 SGB VII ausgeschlossen ist.

Wird der Regress des Rentenversicherungsträgers nach § 110 SGB VII bedeutungslos?

Ansprüche aus § 110 SGB VII verjähren (kenntnisunabhängig und taggenau) in drei Jahren nach bindender Leistungsfeststellung des Unfallversicherungsträgers. Gilt dies auch für den Regress des Rentenversicherungsträgers? Oder ist für den Verjährungsbeginn dann auf die Leistungsfeststellung des Rentenversicherungsträgers abzustellen? Das Landgericht Berlin stellt auf den Unfallversicherungsträger ab. Damit stünde der Regress des Rentenversicherungsträgers nach § 110 SGB VII vor der Bedeutungslosigkeit.

Aufsatz zu speziellen Fragen des SVT-Regresses in VersR 2019, S. 200 ff.

Bei Unfällen, bei denen die Anwendbarkeit der Haftungsprivilegien nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, da sie sich außerhalb eines typischen Anstellungsverhältnisses vollziehen, wird das Aussetzungserfordernis nach § 108 SGB VII regelmäßig übersehen. So etwa bei Schadensfällen im Zusammenhang mit der Haltung von Tieren und Kraftfahrzeugen, im Rahmen ehrenamtlicher oder vereinsbezogener Tätigkeit sowie bei Hilfeleistungen […]