Schlagwortarchiv für: RA Peus

Hinterbliebenengeld (XIX): Kein über das Hinterbliebenengeld hinausgehendes Schmerzensgeld bei „normalpsychologischer Trauer“

Für ein über das Hinterbliebenengeld hinausgehendes Schmerzensgeld i.S.e. Schockschadens müssen die eigenen Leiden pathologisch fassbar, von einigem Gewicht und einiger Dauer sein, nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden sowie über das hinausgehen, was Personen in vergleichbarer Lage verspüren.

Mietrecht: Keine Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung ohne Wohnungsbesichtigung

Besichtigt ein Mietinteressent eine Wohnung nicht, kann er auch nicht über den Zustand der Wohnung arglistig getäuscht werden. Eine Aufklärungspflicht des Vermieters besteht nicht.

Zur Angabe „Wohn-/Nutzfläche“ im Mietvertrag zählen auch Kellerräume

Die Parteien können Vereinbarungen über die Berechnung der Wohnungsgröße treffen und auch Nutzräume mit in die Berechnung miteinbeziehen.

Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

Ist es auch nur möglich, dass der Prozessbevollmächtigte/die Partei das Fristversäumnis (mit-)verschuldet hat, kann keine Wiedereinsetzung gewährt werden. Der Wiedereinsetzungsantrag ist daher substantiiert und schlüssig zu begründen.

Hinterbliebenengeld (XVIII) im Mordfall

Zur Bemessung der Höhe des Hinterbliebenengeldes im Mordfall.

Hinterbliebenengeld (XVII) bei Partnerschaften

Eine erst seit kurzem bestehende Beziehung steht einem Hinterbliebenengeld nicht per se entgegen.

Hinterbliebenengeld XVI – Vergleichbarkeit mit Härteleistung?

Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten verfolgen einen anderen Zweck als Hinterbliebenengeld, so dass sich die Höhe des Hinterbliebenengeldes nicht an diesen Härteleistungen orientieren kann.

Verwaltungshelfer

Verwaltungshelfer sind Privatpersonen, die öffentlichen Aufgaben nachgehen unter Anweisung öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

Fristverlängerungs- vor Wiedereinsetzungsantrag

Wiedereinsetzung kann möglich sein, wenn eine Fristverlängerung nicht gewährt worden wäre.

Keine Haftung bei Sturz auf einer Treppe zum Watt

Eine dauerhaft den Gezeiten ausgesetzte Treppe am Watt muss nicht stets gereinigt werden bzw. „rutschfest‟ sein.