IRR-Methode kein Prospektfehler und weiteres zur Anlageberaterhaftung vom BGH
Der BGH hat nunmehr entschieden, dass es sich bei der IRR-Methode um einen vertretbaren Weg zur Renditeberechnung bei geschlossenen Fonds handelt. Einzelheiten hierzu und weitere interessante Antworten des BGH zur Beweislast im Kapitalanlegerprozess, zur Prospektübergabe, zum Anspruch auf entgangenen Gewinn sowie auf Erstattung vorgerechtlicher Anwaltskosten erfahren Sie von Rechtsanwältin Eiben.