Hersteller internationaler Produkte
LG Berlin, Urteil vom 10.2.2012 — Aktenzeichen: 19 O 263/11 Leitsatz 1. Die inländische Vertriebsgesellschaft eines ausländischen Herstellers haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die auf einem Konstruktionsoder Fabrikationsfehler des von Ihr vertriebenen Produkts beruhen. 2. Die Produktbeobachtungspflicht der inländischen Vertriebsgesellschaft ist auch bei Konzernverbundenheit mit dem Nicht-EU-Hersteller und dem EU-Importeur grundsätzlich auf die von ihr […]