Schlagwortarchiv für: Planungsfehler

Nur ein ordnungsgemäßer Bedenkenhinweis schützt vor Haftung

Bekanntermaßen sind Bau- und Werkunternehmer – aber auch Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute – verpflichtet, im Rahmen des Möglichen das Vorgewerk zu prüfen, auf Grundlage dessen die eigene Leistung erbracht werden soll. Ist das Vorgewerk oder die Planung erkennbar ungeeignet, hat der Unternehmer zur Vermeidung einer eigenen Haftung auf Bedenken hinzuweisen. Doch welche Anforderungen muss ein solcher Bedenkenhinweis erfüllen?

Architektenhaftung bei einvernehmlicher Planungsänderung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer

BGH, Urteil vom 16.10.2014 — Aktenzeichen: VII ZR 152/12 Leitsatz Der Besteller muss sich ein schuldhaftes Verhalten des mit der Planung beauftragten Architekten gemäß § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, wenn der Architekt zwar nicht einseitig eine Planungsänderung vorgibt, eine solche jedoch auf sein Betreiben hin einvernehmlich zwischen […]

Wer haftet wie, wenn Planungs-, Ausführungs- und Bauleitungsfehler zusammentreffen?

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.6.2014 — Aktenzeichen: I-21 U 171/13 Kommt es bei Neubauvorhaben zu Wasserschäden, beruht dies nicht selten auf Fehlern verschiedener Personen — etwa Fehlern des planenden Architekten, Mängeln im Gewerk des ausführenden Unternehmens, unzureichender Bauleitung. Wie sind die Verantwortungen zu verteilen? Welche Rolle hat ein unterlassener Bedenkenhinweis? Mit einem solchen Fall hat […]

Fehler des Prüfstatikers – Keine Ansprüche des Bauherrn

OLG Stuttgart , Urteil vom 24.4.2012 — Aktenzeichen: 10 U 7/12 Die Rolle der Prüfstatiker ist in der rechtlichen Beurteilung vielfach noch unklar. Insbesondere stellt sich die Frage, ob der Umstand, dass der Prüfstatiker einen Fehler des Statikers übersieht, sich auf die Ansprüche des Bauherrn gegen den Statiker, der den Fehler gemacht hat, auswirkt. Nein, […]

Architekt muss Kosten einer teuren Drainage tragen

OLG München, Urteil vom 28.10.2008 — Aktenzeichen: 28 U 3754/08 Leitsatz Unterlaufen dem Architekten Planungs- und Überwachungsfehler, die zu Rissen im Keller führen, so haftet der Architekt in Höhe der Kosten, die bei Durchführung einer sicheren Sanierungsmethode entstehen. Gegebenenfalls sind gar die hohen Kosten einer ursprünglich nicht geplanten Drainage zu tragen. Sachverhalt Die Klägerin verlangt […]