Schlagwortarchiv für: Näheverhältnis

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 01/2025)

Tabellarische Übersicht zum Hinterbliebenengeld Stand 01/2025

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 12/2024)

Tabellarische Übersicht zum Hinterbliebenengeld Stand 12/2024

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 10/2024)

Tabellarische Übersicht zum Hinterbliebenengeld Stand 08/2024

Hinterbliebenengeld – Darstellung (Stand 09/2024)

Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung für Schockschäden (s. aber §§ 104 ff. SGB VII; Mitverschulden). Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.

Hinterbliebenengeld – Darstellung (Stand 08/2024)

Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung für Schockschäden (s. aber §§ 104 ff. SGB VII; Mitverschulden). Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 08/2024)

Tabellarische Übersicht zum Hinterbliebenengeld Stand 08/2024

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 05/2024)

Tabellarische Übersicht zum Hinterbliebenengeld Stand 05/2024

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 07/2023)

Tabellarische Übersicht

Hinterbliebenengeld XXVI: Nebeneinander von Schmerzens- und Hinterbliebenengeld

Hinterbliebenengeld- und Schmerzensgeldansprüche aufgrund eines Schockschadens haben dasselbe Ziel: Die Entschädigung der immateriellen Beeinträchtigung in Geld. Bestehen beide Ansprüche, ist jedoch einiges zu beachten.

Hinterbliebenengeld XXV: Seelisches Leid für Bemessung grds. unerheblich

Das seelische Leid ist bei der Bemessung grds. unerheblich. Hinterbliebenengeld kann daher auch z.B. Kleinkindern, Demenzkranken oder Menschen ohne kognitive oder emotionale Fähigkeit zugesprochen werden.