Schaden vor Abnahme: Unternehmer muss gratis nochmals leisten!
OLG Celle, Urteil vom 18.3.2010 — Aktenzeichen: 6 U 108/09 Leitsatz Der Unternehmer muss das Werk ohne zusätzliche Vergütung neu herstellen, wenn das Werk dieses Unternehmers vor Abnahme zerstört wird. Sachverhalt Die Beklagte beauftragte die Klägerin mit Trockenbauarbeiten. Weil ein Nachunternehmer der Beklagten einen Fehler machte, kam es zu einem Wassereinbruch, bevor das Werk der […]