Irreführung durch Werbung mit Hinweis auf TÜV?
OLG Hamm, Urteil vom 10.2.2009 — Aktenzeichen: 4 U 201/08 Leitsatz Die Werbung eines Autohändlers mit „TÜV/AU 69,-€“ ist kein Fall der irreführenden Werbung, auch wenn nicht der Autohändler oder ein eigener Mitarbeiter, sondern ein behördlich anerkannter Prüfingenieur die Hauptuntersuchung durchführt. Sachverhalt Die Beklagte betrieb einen Autohandel und warb mit folgender Anzeige: „TÜV/AU 69,-€‟: Zum […]