Schlagwortarchiv für: Bauüberwachung

Planungs- und Überwachungspflichten des Architekten, (hier: kein) Mitverschulden des Bauherrn für eingesetzten Planer

Ein Architekt mit den Leistungsphasen 1-9 HOAI muss seine fachlichen und technischen Fähigkeiten vollumfänglich einsetzen und auch Zuarbeiten prüfen. Ein Bauherr muss sich zwar von ihm eingeschaltete Fachunternehmen zurechnen lassen. Ein Mitverschulden erfordert aber einen dortigen Fehler.

Architekt muss Tragwerksplaner überwachen

Der bauüberwachende Architekt ist verpflichtet nachzuprüfen, ob der Tragwerksplaner seinen Pflichten zur Bauüberwachung nachkommt.

Zu den Grenzen des Anscheinsbeweises für eine mangelhafte Bauüberwachung

Ein Anscheinsbeweis kann (nur) dann angenommen werden, wenn Mängel vorliegen, die vom Architekten typischerweise während der Bauüberwachung entdeckt werden müssten. Ein Anscheinsbeweis ist insbesondere dann anzunehmen, wenn nach der Art, Schwere und Erkennbarkeit der Mängel ein typischer Geschehensablauf anzunehmen ist, der dafürspricht, dass die Überwachung durch den Architekten mangelhaft ist.

Bauüberwachung von Abdichtungs- und Isolierungsarbeiten

OLG Koblenz, Urteil vom 20.12.2012 – Aktenzeichen: 1 U 926/11; BGH, Beschluss vom 05.02.2015 – Aktenzeichen: VII ZR 13/13 Leitsatz 1. Der bauüberwachende Architekt hat die Übereinstimmung der Ausführung des Objekts mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie den anerkannten Regeln der Baukunst/Technik und den einschlägigen Vorschriften zu überprüfen sowie das Koordinieren der […]

Wer haftet wie bei Unfällen auf der Baustelle?

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2014 — Aktenzeichen: VI ZR 47/13 Für einen Arbeitsunfall eines Bauarbeiters können verschiedene Personen haften — z.B. dessen Arbeitgeber, der Vorarbeiter, der bauleitende Architekt. Die Haftungsanteile sind nicht immer klar. Der BGH hat nun einige Eckpfeiler eingeschlagen. Leitsatz a) Besteht zwischen mehreren Schädigern ein Gesamtschuldverhältnis, können Ansprüche des Geschädigten gegen einen Gesamtschuldner […]

Architekt muss Auflagerkonstruktion eines Flachdachs überprüfen

OLG Oldenburg, Urteil vom 3.7.2007 — Aktenzeichen: 2 U 137/05 Leitsatz 1. Wird bei der Errichtung eines Flachdachs dessen Stahlkonstruktion auf Betonsäulen montiert, so muss der bauüberwachende Architekt die Verbindungen zwischen der Dachkonstruktion und den Betonsäulen überprüfen. 2. Bei den durch den Wassereinbruch nach dem Einstürzen eines Flachdachs entstandenen Wasserschäden handelt es sich um entfernte […]