Kondome im Ausland produziert: „Made in Germany“?

OLG Hamm, Urteil vom 13.3.2014 — Aktenzeichen: 4 U 121/13

Leitsatz
Das OLG Hamm hat den Vertreiber von Kondomen verurteilt, die Werbeaussage „Made in Germany“ zu unterlassen, da diese Kondome im Ausland produziert wurden.

Sachverhalt
Die Beklagte vertreibt Erotikartikel und bietet Kondome an, die sie bewirbt mit „Made in Germany“, „deutsche Markenware“ und „deutsche Markenkondome“. Die Kondome werden als Rohlinge aus dem Ausland bezogen, im deutschen Werk werden sie befeuchtet, anschließend verpackt und versiegelt. Außerdem unterzieht die Beklagte die Kondome einer Qualitätskontrolle im Hinblick auf Dichtigkeit und Reißfestigkeit.

Entscheidung
Der Wettbewerbssenat des OLG Hamm hat nun die Beklagte verurteilt, die Werbung mit „Made in Germany“ sowie als „deutsche Markenware“ bzw. „deutsche Markenkondome“ zu unterlassen. Das OLG Hamm führt aus, diese Werbeaussagen seien irreführend. Es werde der Eindruck erweckt, die Kondome seien in Deutschland hergestellt worden. Dann jedoch erwarte der Verbraucher, dass die wesentlichen Fertigungsschritte in Deutschland stattgefunden haben, zumindest jedoch den entscheidenden Herstellungsvorgang, bei dem die Ware ihre bestimmenden Eigenschaften erhalte. Diese Erwartung ist bei im Ausland (vor-) produzierten Kondomen falsch. Die in Deutschland vorgenommene Versiegelung, Verpackung sowie die Qualitätskontrolle hätten mit dem eigentlichen Fertigungsprozess nichts mehr zu tun. Selbst mit der teilweise erfolgenden Befeuchtung eines Teils der Kondome werde lediglich eine Variante zum Endprodukt hergestellt.

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