Keine grob fahrlässige Unkenntnis eines Beratungsfehlers des Anlageberaters, wenn der Anleger es unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen.
BGH, Urteil vom 8.7.2010 — Aktenzeichen: III ZR 249/09 Leitsatz Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers ergibt sich nicht schon allein daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder –vermittlers auf ihre […]