Schlagwortarchiv für: Wohnungseigentümer

Steckengebliebener Bau: Wer ist zur Errichtung verpflichtet?

Bei einem steckengebliebenen Bau besteht im räumlichen Bereich der Sondereigentumseinheit ohne Rücksicht auf die dingliche Zuordnung ein Anspruch auf die Errichtung der innenliegenden nichttragenden Wände in verputzter Form mitsamt den unter Putz verlegten Leitungen und den Anschluss an die zentrale Heizungsversorgung nebst Zuleitungen und Heizkörpern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Inanspruchnahme des Veräußerers als Zustandsstörer; Ordnungsverfügung versus Wohnungseigentümerbeschluss

Der Veräußerer von WEG-Anteilen, der sich das Eigentum vorbehält, kann weiterhin als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden.

Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Klagen ehemaliger Wohnungseigentümer

Ob eine Streitigkeit § 43 Nr. 1 WEG unterfällt, ist gegenstandsbezogen zu bewerten, nicht „akutell“ personenbezogen (vorliegend: ehemaliger Eigentümer). Danach richtet sich auch die Zuständigkeit des Berufungsgerichts, § 72 Abs. 2 GVG.

WEG: Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers (für vor dem 01.12.2020 anhängige Verfahren)

Können vor dem 01.12.2020 anhängige Verfahren des einzelnen Wohnungseigentümers aufgrund des nachträglich wegfallenden Prozessführungsbefugnis weitergeführt werden? Der BGH bejaht dies, aber nur unter einer bestimmten Bedingung.

WEG: Videoüberwachung trotz Eingriffs in die Privatsphäre?

Das Überwachungsinteresse der Gemeinschaft kann den Eingriff in die Privatsphäre einzelner Wohnungseigentümer und Dritter rechtfertigen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Pandemie rechtfertigt keinen Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums

Auch während einer Pandemie kann eine Eigentümerversammlung nicht unter Ausschluss der Mitglieder stattfinden. Dies verletzt die Mitwirkungsrechte der Eigentümer.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft haftet nicht per se für Pflichtverletzungen ihrer Mitglieder. Dies hat das LG Saabrücken entschieden.

LG Saarbrücken, Urteil vom 7.9.2012 — Aktenzeichen: 5 S 23/11 Eine Wohnungseigentümergemeinschaft haftet auch nach der gesetzlich geregelten Teilrechtsfähigkeit nicht für jede Pflichtverletzung der Wohnungseigentümer. Ein Anspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nur dann bestehen, wenn diese ihr obliegende Pflichen verletzt hat. Leitsatz 1. Wenn Wohnungseigentümer schuldhaft Ihre Pflicht zur Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung verletzen, […]