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ohne Näheverhältnis kein Hinterbliebenengeld I

Das Landgericht Traunstein führt zutreffend aus, dass das Näheverhältnis in § 844 Abs. 3 BGB nur vermutet wird, also auch bei formal bestehender Ehe widerlegt werden kann. So beispielsweise, wenn die Ehepartner schon 4 Jahre getrennt lebten, Scheidungsantrag gestellt war und es auch schon neue Beziehungen gibt.